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FAQ

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Support-Anliegen

Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen haben wir für Sie zusammengetragen. Falls Sie weitere Punkte haben, die Sie gerne mit uns direkt besprechen möchten, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

service@swisshomeguard.ch

+41 32 512 88 22 

Allgemein

Ist eine Videoüberwachung sinnvoll?

Videosysteme sind heute breit akzeptiert. Mit der Videoüberwachung kann frühzeitig eruiert werden, ob es sich um einen Einbruch handelt. Die Kamerabilder dienen im nachhinein zur Aufklärung. Die Kameras im Aussenbereich machen den Einbruchschutz sichtbar und haben dadurch eine präventive Wirkung.

Wie kann man sich vor Einbrüchen schützen?

Bei der Sicherungstechnik gilt es, mechanische und elektronische Massnahmen zu kombinieren. Eine mechanische Sicherung kommt an seine Grenzen. Deshalb ist die Ergänzung mit einem intelligenten, kamerabasierten Sicherheitssystem mit direkter Alarmierung (24/7) sehr wichtig.

Darf ich mein Zuhause oder mein Unternehmen (KMU) überwachen?

Ja, denn der Überwachungsbereich befindet sich auf privatrechtlichem Grund. Jedoch muss bei der Eingangstüre oder beim Zugang zum Grundstück ein Hinweis (Kleber) angebracht sein, der auf die Videoaufzeichnung hinweist. Sie müssen auch Ihre Familie und allfällige Mitarbeiter informieren. Wenn Ihre Kamera auch das Grundstück des Nachbarn oder öffentlichen Grund filmt, können wir das Bild auf unserer Überwachungssoftware einschwärzen. Bestimmte Räume im Unternehmen sind vor einer Überwachung ausgeschlossen (z.B. Toilette).

Wie lange dauert es, bis eine Intervention vor Ort erfolgt?

Dank unserer Alarmzentrale können unsere Sicherheitsagenten rasch erkennen, ob es sich um einen Einbruch handelt oder nicht. Die Polizei kann gemäss dem gemeinsam abgesprochenen Interventionskonzept sofort benachrichtig werden.

Ist der Datenschutz gewährleistet?

Nach Schweizerischem Gesetz ist nur das Filmen des privaten Grundstücks erlaubt. Wird beim Kameraausschnitt auch ein öffentliches Grundstück überwacht, wird die Zone mittels Überschwärzung verdeckt. In Unternehmen müssen Sie Ihre Mitarbeiter über die Installation von Kameras in Kenntnis setzen.

Kann ich mich zu Hause aufhalten, wenn die Alarmanlage eingeschaltet ist?

Ja, denn SwissHomeguard setzt auf einen Perimeterschutz ausserhalb Ihres Zuhauses. Ebenfalls können Sie Ihre Alarmanlage bequem über unsere Schutzagenda steuern.

Was passiert, wenn es zu einem Alarm (Ereignis) kommt?

Unsere 24/7-Alarmzentrale überprüft die Videosequenz und deklariert, ob es sich um einen echten Alarm handelt oder nicht. Bei einem echten Alarm wird gemäss dem vereinbarten Interventionskonzept gehandelt. Das gespeicherte Ereignis dient auch der Polizei zur Aufklärung des Vorfalls.

Was kostet SwissHomeguard?

Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort, da wir für jeden Kunden ein individuelles und den Bedürfnissen entsprechendes Produkt zusammenstellen. Jedenfalls ist unser unverbindlicher Sicherheitscheck kostenlos. Nach den einmalig fälligen Installationskosten fallen für Sie nur noch die Abogebühren an. 

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Administration

Wie erfolgt der Bestellprozess?

Wir empfehlen Ihnen eine Begehung mit unserem Elektropartner durchzuführen, bevor Sie bequem über unseren Webshop Ihr individuelles Paket bestellen. Nach eingegangener Zahlung erfolgt die Auslieferung der Kameras an unseren Elektropartner. Bei einer Installation durch Ihren gewünschten Elektriker werden alle Geräte an die angegebene Lieferadresse gesendet.

Was kostet eine Sicherheitsberatung?

SwissHomeguard bietet Ihnen einen unverbindlichen, kostenlosen Sicherheitscheck an. Darin eingeschlossen sind die Aufnahme der Ausgangslage, die Besprechung der Kamera-Standorte und basierend darauf die entsprechende Offerte. Wir bieten Ihnen eine wertneutrale Beratung.

Welche Kosten übernimmt SwissHomeguard?

Wir bieten Ihnen unsere SwissHomeguard-Box gratis an. Die einmaligen Kosten der Kameras und Installation, sowie die Abogebühren sind vom Kunden zu bezahlen.

Wie lange ist die Vertragsdauer?

Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vertrag jeweils unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf Ende des nächsten Monats beendet werden.

Wie muss ich SwissHomeguard über Vertragsänderungen informieren?

Vertragsänderungen oder Mitteilungen sind schriftlich an uns zu senden.

Muss SwissHomeguard über Renovations- oder Handwerksarbeiten informiert werden?

Wir empfehlen Ihnen, uns Arbeiten an Ihrem Zuhause vorgängig mitzuteilen. Somit können Fehlalarme und eine einwandfreie Funktion der Alarmanlage gewährleistet werden.

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Technik

Kann die Überwachungskamera auch nachts filmen?

Ja. Der Infrarotmodus (IR) ermöglicht eine elektromechanische Umschaltung vom Tag- auf den lichtempfindlichen Schwarz/Weiss-Modus und hat eine Reichweite von 20 bis 50 Metern. Sobald eine bestimmte Lichtintensität unterschritten wird, stellt die Kamera automatisch um und kann somit auch bei Dunkelheit Videobilder aufzeichnen.

Ist SwissHomeguard einfach zu bedienen?

Ja, die Videoüberwachungslösungen von SwissHomeguard zeichnen sich besonders durch ihre anwenderfreundliche Bedienung und ihre Flexibilität aus. Sie können Ihre Kamera(s) bequem über unsere Applikation (App) oder unser Kontrollzentrum (Dashboard) ein- und ausschalten und die Ereignisse einsehen. Dabei können mehrere Personen Ihrer Familie einen Zugriff haben. Unser App funktioniert auf dem iOS- und Android-Betriebssystem.

Was passiert bei einem Ausfall des Kamerasystems?

Wir stufen dies als einen technischen Alarm ein. Sie werden von unserer Alarmzentrale sofort telefonisch informiert. Wenn die telefonische Hilfestellung das Problem nicht beheben kann, empfehlen wir Ihnen, sich mit unserem Elektropartner in Verbindung zu setzen.

Ist das SwissHomeguard-System gegen Manipulation oder Sabotage geschützt?

Ja, sobald ein Unbefugter bei eingeschalteten SwissHomeguard versucht, die Kamera wegzureissen oder sie von der Wand zu entfernen, löst die Alarmanlage sofort einen Alarm aus. Bei einem Unterbruch der Internetverbindung wird ein technischer Alarm ausgelöst.

Wird ein Alarm ausgelöst, wenn ein Tier von der Kamera erfasst wird?

Nein, unsere moderne Videoanalysesoftware kann Tiere herausfiltern.

Ich habe bereits eine Videoüberwachung installiert. Kann ich meine alten Geräte weiterverwenden?

Wenn Sie ein IP-basiertes Videoüberwachungssystem besitzen, können Ihre Kameras problemlos an den SwissHomeguard-Einbruchschutz angeschlossen werden. Die Umstellungskosten sind gering und Sie müssen Ihre Geräte nicht demontieren.

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Installation

An welchen Stellen kann ich eine Videoüberwachungskamera installieren?

Gemeinsam mit dem Sicherheitsberater von SwissHomeguard werden die Standorte definiert. Unsere modernen Kameras sind wetterfest, vandalensicher und verfügen über eine integrierte Heizung. Empfohlen wird eine Installation der Kameras in ausreichender Höhe über dem Boden, um unbefugten Zugriff und Manipulationen zu verhindern.

Wie lange dauert eine Installation?

Unser System ist unkompliziert und rasch installiert. Erfahrungsgemäss dauern die Installation und die Funktionskontrolle von zwei bis drei Kameras einen Tag.

Welche Voraussetzung sind für den Betrieb der Kameras nötig?

Unsere Netzwerkkameras benötigen einen Internetanschluss mit einer Mindestbandbreite (Datenübertragungsrate) von 5 Mbits (Download und Upload). Eine normale Internetleitung ist ausreichend. Die Netzwerkkameras werden mittels PoE (Energie über Ethernet) versorgt.

Ist eine Erweiterung oder eine Versetzung der Kameras an einen anderen Ort möglich?

Ja, Sie können die Kameras flexibel versetzen und Ihr Konzept jederzeit anpassen. Die Installationskosten tragen jedoch Sie.

Wie lange dauert es bei einer Störung der Videokameras, bis ein Techniker vor Ort ist?

Sobald Sie oder die Alarmzentrale einen technischen Alarm erkennen, wird der Kunde informiert. Erfahrungsgemäss kann der Elektropartner aufgeboten werden. Wenn das Problem von uns verschuldet ist, übernehmen wir die Servicekosten.

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